Die wichtigsten Vorschriften
Worauf Sie achten müssen
Bei Gebäuden ab 50 m² Nutzfläche, die ab 2009 neu gebaut werden, ist eine anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien vorgeschrieben. Der jeweilige Mindestanteil am Wärmeenergiebedarf (Heizung und Warmwasserversorgung) ist je nach gewählter Energieart unterschiedlich:
- Bei der Nutzung von Solarenergie muss der Wärmebedarf zu mindestens 15 % mit Sonnenenergie gedeckt werden.
- Wird Geothermie oder Umweltwärme (Wärmepumpe) genutzt, sind mindestens 50 % Deckung des Energiebedarfs durch diese Wärmequellen Pflicht.
- Bei der Nutzung von fester Biomasse (Holzpellets) müssen mindestens 50 % des Wärmebedarfs von der Biomasse gedeckt werden.
- Sollte gasförmige Biomasse genutzt werden, ist 30 % Deckung des Wärmebedarfs hierüber erforderlich. Im Sinne des EEWärmeG ist dies ausschließlich mit Kraft-Wärme-Kopplung möglich.
Die wichtigsten ergänzenden Vorschriften:
- Bei der Wahl von Ersatzmaßnahmen muss der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 50 % aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Anlagen zur Nutzung von Abwärme gedeckt werden.
- Erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen können zur Erfüllung der Pflicht untereinander und miteinander kombiniert werden.

